Seit dem Bestehen der Bundesrepublik gehören Bemühungen zur Wiedergutmachung, für in der Zeit des
Nationalsozialismus erlittenes Unrecht, zu den Kernaufgaben der Politik. Zwar ist man sich bewusst, dass keine obendrein so umfangreiche Entschädigungsregelung, kein obendrein so großer Geldbetrag, dem Anspruch gerecht werden können die Leiden vom NS-Regime verfolgter Menschen wiedergutzumachen, trotzdem versuchte man mit den Wiedergutmachungsleistungen erlittenes Unrecht wenigstens materiell zu lindern. So wurde seit 1951 in der Bundesrepublik Deutschland ein umfassendes System der Wiedergutmachung aufgebaut, das seit 1990 vom vereinigten Deutschland fortgeführt und ausgeweitet wurde. Die Festlegung bestimmter Regelungen zur Wiedergutmachung erfolgte im Überleitungsvertrag unter der Bundesrepublik, dem Staat Israel und verschiedenen jüdischen Organisationen, in dem die Bundesrepublik sich zu umfangreichen Zahlungen an den Staat
Israel und die Jewish Claims Conference verpflichtete. In den folgenden Jahren beschloss der Deutsche Bundestag eine große Zahl zusätzlicher Gesetze und die
Bundesregierung schloss Abkommen zur Zahlung von Wiedergutmachungsleistungen.