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|  | | Zinsverbot - Definition und Bedeutung |
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Zinsverbot bezeichnet das christliche Verbot, Zinsen zu verlangen. Im Mittelalter war es deswegen Christen verboten, Zinsen auf geliehenes Geld zu verlangen.
Juden, die den Verboten der christlichen Kirche nicht direkt unterlagen, waren deshalb die einzige Gruppe im mittelalterlichen Europa, die gewerbsmäßig Geld verleihen durften.
Ein ähnliches Zinsverbot besteht ebenso im Islam, wird durch islamische Finanzdientleister in der Praxis durch geschickte Konstruktion der Finanzdienstleistungen (zum Beispiel in der Form buy-sell-back) umgangen.
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